Biokompatibilität

Fraunhofer-Institut für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik IGB

Nach dem Medizinproduktegesetz müssen Medizinprodukte vor ihrem Inverkehrbringen zum Schutz der Patienten umfassenden Prüfungen unterzogen werden. Eine dieser notwendigen Prüfungen ist der Nachweis der Körperverträglichkeit, der Biokompatibilität. Diese muss unabhängig davon gewährleistet sein, ob das Medizinprodukt für einen kurzzeitigen, langzeitigen oder gar dauerhaften Körperkontakt eingesetzt wird. Mit unseren langjährigen Erfahrungen haben wir am Fraunhofer IGB die Testung der Biokompatibilität und Zytotoxizität nach DIN EN ISO 10993-5 etabliert. Um die Biokompatibilität von Materialien in vitro zu überprüfen, setzen wir neben verschiedensten Zelllinien (DIN EN ISO 10993-5) oder primären Zellen unterschiedlicher Gewebe auch dreidimensionale Testsysteme mit organspezifischen Eigenschaften ein. Unser 3-D-Hautmodell haben wir in Anlehnung an DIN EN ISO 10993 – als eines der ersten 3-D-Modelle – akkreditieren lassen.