Schlammfaulung – Alternative zur Schlammstabilisierung
Kläranlagen entfernen organische Inhaltsstoffe aus dem Abwasser. Verfault der dabei anfallende Schlamm, entsteht als Produkt Biogas. Allerdings verfügen nur gut ein Zehntel der über 9000 Kläranlagen in Deutschland über einen Faulturm.
Vor allem kleinere Betreiber scheuen die Kosten, die durch den Neubau eines Faulturms entstehen. Stattdessen reichern sie den Klärschlamm im ohnehin vorhandenen Belebungsbecken mit Sauerstoff an und stabilisieren ihn. Die Belebungsbecken benötigen sehr viel Strom und machen die Kläranlagen zum größten kommunalen Stromverbraucher. Gleichzeitig geht ein enormes Potenzial an Energie verloren, da bei der aeroben Schlammstabilisierung kein nutzbares Biogas entsteht. Auch viele größere Kläranlagen, deren Faultürme mittlerweile veraltet sind, könnten mit moderner Technologie mehr Biogas produzieren und so Kosten- und Energieeffizienz verbessern.
Eingeschränkte Entsorgungsmöglichkeiten für Klärschlamm
Die Entsorgungswege für Klärschlamm aus der kommunalen Abwasserreinigung wurden seitens des Gesetzgebers bereits eingeschränkt. Eine Deponierung ist nicht mehr möglich. Nach der Novellierung der Klärschlammverordnung 2017 dürfen große Kläranlagen (> 100 000 bzw. 50 000 EW) Klärschlamm nur noch bis 2029 bzw. 2032 als Dünger ausbringen. Die Verbrennung des Klärschlamms wird weiter an Bedeutung gewinnen, Preise für die Entsorgung steigen.
Die Alternative, den Schlamm zu verbrennen, ist jedoch nicht nachhaltig, da feuchter Schlamm keinen positiven Beitrag zur regenerativen Energieerzeugung liefert. Die aerobe Schlammstabilisierung ist aufgrund des hohen Energiebedarfs teuer, oft unzureichend und für Kläranlagen > 10 000 EW keine adäquate Alternative.